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Nutzungsbedingungen

Version 2026-08 · Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Zielgruppe

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software „Klubklar" durch Vereine und deren Nutzer. Anbieter ist Die Technikbude, Inhaber Lars Hieronymi (sieheImpressum).

Klubklar richtet sich ausschließlich an Vereine und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene und nicht eingetragene Vereine, gGmbHs, gemeinnützige Stiftungen). Die Nutzung durch gewerbliche Unternehmen oder für gewerbliche Zwecke außerhalb des Vereins- und Gemeinnützigkeitskontexts ist nicht gestattet. Der Anbieter kann zur Prüfung geeignete Nachweise verlangen (insbesondere Vereinsregisterauszug oder Freistellungs-/Feststellungsbescheid des Finanzamts) und den Zugang bei zweckfremder Nutzung sperren oder kündigen.

Die Person, die den Verein registriert oder eine Buchung vornimmt, sichert zu, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein.

2. Leistungsumfang und Testphase

Nach der Registrierung nutzt der Verein Klubklar 30 Tage kostenlos und unverbindlich. Die Testphase endet automatisch — es ist keine Kündigung erforderlich. Ohne verbindliche Buchung endet der Zugriff; die Daten bleiben für den Export erhalten (Ziffer 9). Der Funktionsumfang richtet sich nach den vom Verein aktivierten Modulen und der jeweils veröffentlichten Leistungsbeschreibung; Klubklar wird laufend weiterentwickelt, der vereinbarte Kernfunktionsumfang wird dabei nicht eingeschränkt.

3. Preise und Zahlung

Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichtePreisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus, jeweils gerechnet ab dem Beginn der ersten bezahlten Periode. Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail) gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zahlbar; ein Lastschrifteinzug findet nicht statt.

Gerät der Verein mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Zahlungserinnerung mit angemessener Frist vorübergehend sperren; die Daten bleiben dabei erhalten. Die Zahlungspflicht für die laufende Periode bleibt von einer Sperrung unberührt.

4. Aktionen und Gutscheine

Der Anbieter kann zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Aktionen anbieten (z. B. Gutscheincodes mit vergünstigten oder kostenfreien Zeiträumen). Die Konditionen ergeben sich aus der jeweiligen Aktion; nach Ablauf eines vergünstigten Zeitraums gilt automatisch die reguläre Preisliste. Ein Anspruch auf Teilnahme an Aktionen besteht nicht; Barauszahlung ist ausgeschlossen.

5. Pflichten des Vereins

Der Verein benennt verantwortliche Administratoren, hält Zugangsdaten vertraulich und stellt sicher, dass eingegebene Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Für die Inhalte (Belege, Personendaten) bleibt der Verein verantwortlich. Der Verein wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte speichern und keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen.

6. Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfälle von Netzbetreibern, höhere Gewalt) und die Testphase. Der Verein kann seine Daten unabhängig davon jederzeit exportieren (Ziffer 9).

7. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, insgesamt jedoch höchstens auf die vom Verein in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Nutzung der bereitgestellten Exportmöglichkeiten zur Wiederherstellung erforderlich wäre. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.

8. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung läuft über die gewählte Abrechnungsperiode (Monat oder Jahr) und verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere Periode, wenn er nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform möglich (E-Mail an kontakt@klubklar.de genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits gezahlte Entgelte für angebrochene Perioden werden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung beruht auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund.

9. Datenexport und Vertragsende

Der Verein kann seine Daten während der gesamten Laufzeit jederzeit selbst exportieren (u. a. CSV/Excel, SEPA- und DATEV-Format). Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten auf Anfrage noch 90 Tage für einen vollständigen Export bereit; anschließend werden sie gemäß demAuftragsverarbeitungsvertrag gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Buchhaltungsunterlagen) liegen beim Verein und werden durch den Export erfüllt.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Verein nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Verein nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

11. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzerklärung und der bei der Registrierung geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026 (Version 2026-08)