Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Version 2026-10 · Stand: Oktober 2026
1. Gegenstand und Parteien
Vertrag zwischen dem registrierenden Verein (Verantwortlicher) und Die Technikbude, Inhaber Lars Hieronymi, Merianstraße 23, 60316 Frankfurt am Main (Auftragsverarbeiter) über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Software „Klubklar". Die zustimmende Person sichert zu, zum Abschluss dieses Vertrags für den Verein berechtigt zu sein (bei eingetragenen Vereinen insbesondere nach § 26 BGB).
2. Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
Hosting und Bereitstellung der Vereinsverwaltungs-Software; Speicherung, Anzeige und Verarbeitung der vom Verein eingegebenen Daten. Dauer: Laufzeit des Nutzungsvertrags; danach Rückgabe/Löschung nach Ziffer 8.
3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
- Stammdaten von Personen im Verein (Name, Kontaktdaten, Anschrift)
- Bankverbindungen (IBAN) für Erstattungen und Zahlläufe
- Abrechnungs- und Belegdaten (Spesen, Vergütungen und Honorare, Rechnungen)
- Struktur- und Funktionsdaten (Ämter, Abteilungen, Rollen)
- Qualifikationen und Nachweise von Personen, die für den Verein tätig sind (Lizenzen, Schulungen und Bescheinigungen mit Gültigkeit und hochgeladener Datei)
- Angaben zum Kinderschutz: das Kennzeichen, dass eine Person mit Minderjährigen arbeitet, und zum erweiterten Führungszeugnis ausschließlich der Einsichtsvermerk nach § 72a Abs. 5 SGB VIII (Datum des Zeugnisses, Datum der Einsichtnahme und die Angabe, ob eine einschlägige Verurteilung eingetragen ist) — keine Kopie und kein weiterer Inhalt des Zeugnisses
- Unterlagen des Vereins (z. B. Satzung, Freistellungsbescheid, Ordnungen und Richtlinien) mit den darin enthaltenen Angaben zu Personen
Betroffene: Mitglieder — darunter regelmäßig auch Kinder und Jugendliche —, Übungsleiter und weitere vom Verein vergütete Personen (auch Honorarkräfte), Funktionsträger und Beschäftigte des Vereins, Gäste, die über einen Einladungslink des Vereins abrechnen, sowie Dritte, deren Daten in Belegen erscheinen.
Der Einsichtsvermerk kann eine Angabe über strafrechtliche Verurteilungen enthalten (Art. 10 DSGVO). Ob und von wem der Verein ein Führungszeugnis einsieht und was er dazu festhält, entscheidet der Verein in eigener Verantwortung auf der Grundlage von § 72a SGB VIII; Klubklar verarbeitet den Vermerk ausschließlich in seinem Auftrag. Klubklar löscht den Vermerk selbsttätig drei Monate, nachdem der Verein in Klubklar das Ende der Tätigkeit mit Minderjährigen festgehalten hat (Kennzeichen entfernt oder Person archiviert) — und sofort, wenn der Verein dabei angibt, dass die Tätigkeit nie aufgenommen wurde.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Vereins (Weisungen in Textform, z. B. per E-Mail oder über die Funktionen der Software); alle eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es gelten die technischen und organisatorischen Maßnahmen derAnlage TOM zu diesem Vertrag; sie werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst, ohne das Schutzniveau abzusenken.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verein bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen und bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO — Anfragen des Vereins werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verein unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach Kenntniserlangung, mit den nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO verfügbaren Informationen.
5. Unterauftragsverarbeiter
- Hosting, Objektspeicher und Backups: Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Rechenzentren Falkenstein/Nürnberg)
- E-Mail-Versand (Anmelde-Codes, Benachrichtigungen): Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l’Évêque, 75008 Paris, Frankreich — Verarbeitung in der EU (Region Paris)
- Betriebsüberwachung und Fehlerdiagnose (Logs können personenbezogene Daten enthalten): Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Helsinki, Finnland (EU)
- Rechnungsstellung für den Klubklar-Vertrag (Vertrags- und Rechnungsdaten des Vereins, keine Mitgliederdaten): Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg, Deutschland
Karten- und Adressdienste (keine Auftragsverarbeitung)
Für die Ortssuche, die Zuordnung von Postleitzahlen zu Orten, die Prüfung von Adressen und die Berechnung von Fahrtstrecken ruft Klubklar zwei offene Kartendienste auf:
- Ortssuche, Postleitzahl-Zuordnung und Adressprüfung: Photon, betrieben von der komoot GmbH, Potsdam, Deutschland (Kartendaten aus OpenStreetMap)
- Berechnung von Fahrtstrecken: Demo-Server des offenen OSRM-Projekts, gehostet in der Schweiz
Diese Abrufe erfolgen ausschließlich über die Server von Klubklar, nie aus dem Browser der Nutzerin oder des Nutzers. Übermittelt wird allein der Suchbegriff selbst — eine Ortsbezeichnung, eine Postleitzahl, bei der Adressprüfung eine Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort) oder ein Koordinatenpaar.Nicht übermittelt werden Namen, Mitglieds- oder Vereinskennungen, Vorgangsdaten, Sitzungsmerkmale oder die IP-Adresse der Nutzerin oder des Nutzers; auch Cookies und Referrer werden nicht gesendet. Antworten werden zwischengespeichert, damit dieselbe Anfrage nicht mehrfach hinausgeht.
Die übermittelten Angaben sind für die aufgerufenen Dienste keiner Person zuzuordnen. Klubklar behandelt diese Abrufe daher nicht als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; die beiden Dienste sind entsprechend nicht als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt. Die Abrufe sind reine Eingabehilfen — Orte und Kilometer können jederzeit von Hand eingetragen werden.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verein vorab in Textform über die Aufnahme oder den Wechsel von Unterauftragsverarbeitern. Der Verein kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen; führt der Widerspruch zu keiner einvernehmlichen Lösung, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO.
6. Verarbeitungsort
Verarbeitung der Vereinsdaten in Deutschland; Betriebs-Infrastruktur (Überwachung, E-Mail-Versand) ausschließlich in der EU. Keine Übermittlung personenbezogener Vereinsdaten in Drittländer.
Die unter Ziffer 5 genannten Kartendienste werden aus Deutschland beziehungsweise der Schweiz beantwortet. Die Schweiz ist von der Europäischen Kommission als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt (Art. 45 DSGVO); übermittelt werden dorthin ausschließlich Koordinatenpaare ohne Personenbezug.
7. Kontroll- und Nachweisrechte
Der Verein kann Nachweise über die Einhaltung dieses Vertrags verlangen; Audit-Rechte nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO.
8. Rückgabe und Löschung
Nach Vertragsende stellt Klubklar dem Verein einen vollständigen Export bereit und löscht die Daten anschließend 90 Tage nach Vertragsendeendgültig aus den Produktivsystemen; Sicherungskopien werden turnusgemäß überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO) liegen beim Verein und werden durch den Export erfüllt.
9. Haftung
Für die Haftung der Parteien gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Art. 82 DSGVO, sowie ergänzend die Haftungsregelung derNutzungsbedingungen.
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Stand: Oktober 2026 — beschreibt die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
- Zutrittskontrolle: Betrieb ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland (Falkenstein/Nürnberg); kein physischer Zugriff Dritter.
- Zugangskontrolle: Passwortlose Anmeldung per E-Mail-Einmalcode mit Versuchs- und Ratenbegrenzung (pro Konto und pro IP-Adresse), optional Zwei-Faktor-Authentisierung (TOTP); für Betreiber-Zugänge ist der zweite Faktor verpflichtend. Nach zehn falschen Codes aus der Authenticator-App in Folge nimmt ein Konto 15 Minuten lang keinen solchen Code an, und die Inhaberin oder der Inhaber des Kontos wird per E-Mail benachrichtigt; jeder dieser Codes gilt nur einmal. Kann eine Person ihren zweiten Faktor nicht mehr nutzen, setzt der Betreiber die Zwei-Faktor-Anmeldung des Kontos auf Anfrage zurück — nur mit festgehaltener Begründung; der Eingriff steht im Aktivitätsprotokoll jedes Vereins, in dem das Konto einen aktiven Zugang hat, alle laufenden Sitzungen des Kontos enden, und die Person wird per E-Mail benachrichtigt. Server-Zugriff nur per SSH-Schlüssel.
- Zugriffskontrolle: Rollenmodell je Verein (Administrator, Finanzverwaltung, Verwaltung, Kassenprüfung, Mitglied sowie eigene Rollen des Vereins), Rechte einzeln vergeben und auf Wunsch befristet; Betreiber-Zugriffe laufen über eine getrennte Identität und werden protokolliert. Qualifikationen und Nachweise anderer Personen zeigt die Anwendung nur mit einer eigens dafür vergebenen Berechtigung; ausgenommen sind das Aktivitätsprotokoll, das zu einem Nachweis Person und Bezeichnung nennt, und der Gesamtexport, der die Nachweise enthält — beide sind nur mit ihrer eigenen Berechtigung zugänglich. Der Einsichtsvermerk zum Führungszeugnis ist — auch im Datenexport — nur für Personen zugänglich, denen der Verein die dafür nötige Berechtigung gegeben hat; das Aktivitätsprotokoll hält zu ihm nur fest, dass er eingetragen, ersetzt oder gelöscht wurde, nie seinen Inhalt.
- Trennungskontrolle: Strikte Mandantentrennung, auf Datenbank-Ebene erzwungen (Row-Level Security) — ein Zugriff über Vereinsgrenzen hinweg ist technisch ausgeschlossen.
- Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS) auf allen Verbindungen; besonders sensible Felder (Bankverbindungen, Geheimnisse der Zwei-Faktor-Anmeldung, die drei Angaben des Einsichtsvermerks zum Führungszeugnis) zusätzlich feldverschlüsselt (AES-256-GCM) mit getrennt verwahrtem Schlüssel.
- Integrität und Nachvollziehbarkeit: Belege sind nach dem Hochladen unveränderbar und per SHA-256-Prüfsumme gesichert (GoBD); Finanz- und Freigabeaktionen werden in einem nicht löschbaren Aktivitätsprotokoll festgehalten; Vier-Augen-Prinzip in den Freigabeprozessen.
- Verfügbarkeitskontrolle: Redundanter Objektspeicher für Belege; regelmäßige verschlüsselte Datensicherungen, getrennt vom Produktivsystem aufbewahrt, mit erprobter Wiederherstellung; externe Überwachung der Erreichbarkeit.
- Auftragskontrolle: Unterauftragsverarbeiter nur nach Ziffer 5 mit Verträgen nach Art. 28 DSGVO; Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebungen sind getrennt, Testumgebungen enthalten keine echten Vereinsdaten.
Stand: Oktober 2026 (Version 2026-10)
