Der Pauschalen-Wächter
Worum geht es?
Übungsleiter-Vergütungen sind bis zur Übungsleiterpauschale steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: 3.300 € pro Jahr); für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gilt die Ehrenamtspauschale (2026: 960 €). Wird die Grenze überschritten, ohne dass es jemand merkt, drohen dem Verein und der Person Nachzahlungen. Bei Betriebsprüfungen ist das ein Klassiker.
Das Tückische: Die Grenze gilt pro Person und Jahr über alle Vereine hinweg. Wer in zwei Vereinen trainiert, muss selbst aufpassen, denn der einzelne Verein sieht immer nur seinen Teil.
Was Klubklar automatisch tut
Der Wächter auf der Übungsleiter-Startseite von Daniel Roth: 56 € von
3.300 € verbraucht, 3.244 € in diesem Jahr noch steuerfrei.
- Jede freigegebene Übungsleiterabrechnung zählt auf den Jahresstand der Person ein. Der aktuelle Stand ist an der Abrechnung und an der Person sichtbar, als Balken mit Restbetrag.
- Rechtzeitige Warnung: Nähert sich eine Person der Grenze, sehen es sie selbst und die Freigebenden deutlich, und zwar bevor die Abrechnung durchgewunken ist statt hinterher.
- Überschreitung wird angehalten: Eine Abrechnung, die die Pauschale sprengen würde, geht nicht einfach durch. Die Freigebenden entscheiden bewusst, wie damit umzugehen ist.
- Die Freibeträge sind je Jahr hinterlegte Stammdaten. Ändert der Gesetzgeber die Beträge, aktualisiert Klubklar sie zentral, und euer Verein muss nichts umstellen.
Was der Wächter nicht wissen kann
Vergütungen aus anderen Vereinen oder Tätigkeiten außerhalb von Klubklar. Fragt eure Übungsleiter deshalb einmal jährlich (viele Vereine nutzen dafür eine kurze schriftliche Erklärung), ob sie die Pauschale anderweitig in Anspruch nehmen. Den in eurem Verein verbrauchten Teil liefert Klubklar dazu auf Knopfdruck.
