Der Pauschalen-Wächter
Worum geht es?
Übungsleiter-Vergütungen sind bis zur Übungsleiterpauschale steuer- und sozialversicherungsfrei (2026: 3.300 € pro Jahr). Wird die Grenze überschritten, ohne dass es jemand merkt, drohen dem Verein und der Person Nachzahlungen. Bei Betriebsprüfungen ist das ein Klassiker.
Das Tückische: Die Grenze gilt pro Person und Jahr über alle Vereine hinweg. Wer in zwei Vereinen trainiert, muss selbst aufpassen, denn der einzelne Verein sieht immer nur seinen Teil.
Was der Wächter tut
Der Wächter auf der Seite Vergütungen von Daniel Roth: 56 € von
3.300 € verbraucht, 3.244 € in diesem Jahr noch steuerfrei.
- Jede Übungsleiterin sieht auf der Seite Vergütungen einen Balken mit ihrem Jahresstand: wie viel verbraucht ist und wie viel noch steuerfrei bleibt. Unter dem Namen der Pauschale steht die Rechtsgrundlage („Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG“) — so sieht auch ein Musikverein, warum bei seinem Dirigenten „Übungsleiter“ steht.
- Mitgezählt werden ihre freigegebenen und ausgezahlten Vergütungen in eurem Verein, nach dem Datum der Einheiten. Eingereichte Abrechnungen zählen schon mit und stehen extra darunter („Davon … eingereicht und noch nicht freigegeben“), damit die Warnung kommt, bevor jemand freigibt. Entwürfe, abgelehnte und stornierte Abrechnungen zählen nicht.
- Rechtzeitige Warnung: Ab 80 % färbt sich der Balken und darunter steht „Nur noch … bis zum Freibetrag“. Ist die Grenze überschritten, steht dort, dass Beträge darüber steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig sind und das mit dem Vorstand zu klären ist.
- Der Wächter warnt nur, er hält nichts auf. Auch eine Abrechnung über der Grenze lässt sich einreichen, freigeben und auszahlen. Wie ihr damit umgeht, entscheidet ihr im Verein.
- Honorare zählen nie mit, denn Selbständige versteuern ihr Einkommen selbst. Wer nur auf Honorarbasis abrechnet, sieht keinen Balken.
- Die Freibeträge sind je Jahr hinterlegt. Ändert der Gesetzgeber die Beträge, aktualisiert Klubklar sie zentral, und euer Verein muss nichts umstellen.
Für einzelne Personen abschalten
Schöpft jemand die Pauschale woanders aus, etwa in einem anderen Verein, könnt ihr den Wächter für diese Person abschalten: unter Personen an der Person, Karte Übungsleiter (oder eure Bezeichnung), Schalter Übungsleiterpauschale überwachen. Das darf, wer das Recht „Grundlagen & Tätigkeiten“ hat (standardmäßig Finanzverwalter und Administrator). Der Balken verschwindet dann von ihrer Seite Vergütungen.
Was der Wächter nicht wissen kann
Vergütungen aus anderen Vereinen oder Tätigkeiten außerhalb von Klubklar. Fragt eure Übungsleiter deshalb einmal jährlich (viele Vereine nutzen dafür eine kurze schriftliche Erklärung), ob sie die Pauschale anderweitig in Anspruch nehmen.
Auch die Ehrenamtspauschale (2026: 960 € pro Jahr) für andere ehrenamtliche Tätigkeiten behält der Wächter nicht im Blick. Er zählt nur die Übungsleiterpauschale.
